1. Der Vertrag inklusive eventueller Zusatzleistungen kommt spätestens durch verbindliche Buchung, die Unterschrift des Mieters unter den Vertrag oder die vom Infocentrum St. Peter-Ording dem Mieter übersandte Buchungsbestätigung auf seine verbindliche Buchungsanfrage zustande.
Eine Anzahlung in Höhe von 20% wird nach der Buchung fällig.
Der Restbetrag muss mindestens 3 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto eingegangen sein oder nach Absprache vor Einzug in bar entrichtet werden.
Geringfügige Änderungen, welche Größe, Ausstattung und Beschaffenheit des Mietobjektes betreffen, bleiben vorbehalten. Für Größe und Beschaffenheit wird keine Gewähr übernommen.
2. Die Schlüssel für das Ferienobjekt erhalten Sie am Anreisetag entweder in unserem Büro in Sankt Peter-Ording (Waldallee 1a) oder in Büsum ( Bahnhofstr. 2 ) ab 15 Uhr und außerhalb unserer Bürozeiten (wochentags 9 – 16.30 Uhr, samstags 9 – 16.30 Uhr; im Winter abweichend) über unseren Schlüsselsafe in Sankt Peter-Ording. Sollte das Mietobjekt am Anreisetag ausnahmsweise erst zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch vor 18 Uhr bezugsfertig sein, so wird hierdurch kein Schadensersatzanspruch begründet.
3. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und sämtliches Zubehör schonend und pfleglich zu behandeln. Er haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden, auch, wenn diese durch Personen verursacht wurden, denen er Zutritt zum Mietobjekt ermöglicht hat. Bei Übernahme des Mietobjekts sind vorhandene Schäden unverzüglich, spätestens jedoch an dem auf den Übernahmetag folgenden Tag dem Vermittler anzuzeigen.
Internetanschluss – Bitte behandeln Sie die Internetzugangsdaten des Domizils vertraulich & geben Sie sie nicht weiter; jede missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung des Anschlusses muss unterlassen werden. Bei Zuwiderhandlung erklären Sie sich dazu bereit den Anschlussinhaber von Forderungen Dritter freizustellen. Bei technischen Störungen besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Das Laden von Elektrofahrzeugen über den normalen Hausstrom ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ende des Mietverhältnisses, ohne Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung. Darüber hinaus wird eine nachträgliche Nebenkostenpauschale in Höhe von 150,00 € erhoben.
4. Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Kinderbetten und Beistellbetten können nur teilweise aufgestellt werden. Hierfür berechnen wir einen Aufpreis. Das gilt auch für Hochstühle, zusätzliche Bettwäsche und Handtücher.
5. Tiere dürfen im Mietobjekt nur nach Aufpreis untergebracht werden und wenn es im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Bitte achten Sie darauf, dass die Hunde nicht ins Bett und auf die Sofas dürfen und sie dürfen nicht allein in den Objekten gelassen werden. Achten Sie bitte auch darauf, dass die Notdurft umgehend entfernt wird.
6. Sämtliche Schlüssel, die Sie von uns am Anreisetag erhalten haben, sind am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr in unserem Büro in Sankt Peter-Ording abzugeben. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe sämtlicher Schlüssel haften Sie für jede Nacht der Verspätung mit einer Entschädigung in Höhe von einer Tagesmiete. Ferner haften Sie für alle daraus folgenden nutzlosen Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch Schadenersatzforderungen der Folgemieter auf Grund einer verspäteten Überlassung des Ferienobjektes. Erfolgt die Rückgabe sämtlicher Schlüssel trotz Aufforderung nicht, ist der Vermieter berechtigt, auf Ihre Kosten die Türschlösser austauschen zu lassen.
7. Das Ferienobjekt ist von Ihnen bei Abreise in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein; Mülleimer entleert ( 10,00€ ); Altglas ordnungsgemäß entsorgt ( 10,00€ ); Geschirr abgewaschen und an den ursprünglichen Ort zurückgestellt ( 25,00€ ); Elektrogeräte ausgeschaltet; sämtliche Fenster und Türen verschlossen bzw. abgeschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, Ihnen den in Klammern gestellten Betrag in Rechnung zu stellen.
8. In die Toilette dürfen grundsätzlich keine Abfälle wie Zellstoffartikel (z.B. Hygieneartikel für Frauen), Obstschalen, Essensreste usw. geworfen werden.
9. Der Mieter muss sich an die im Mietobjekt ausliegende Hausordnung halten.
10. Die Hausverwaltung und deren Bevollmächtigte (Hausmeister) sind im Besitz eines Generalschlüssels. Sie sind bei Gefahr im Verzuge berechtigt, das Mietobjekt auch bei Abwesenheit des Mieters zur Abwendung von Schäden zu betreten. In allen anderen Fällen bedürfen sie dazu der vorherigen Einwilligung durch den Mieter.
11. Bei irgendwelchen Störungen und Schäden (Elektrizität, Wasser u. s. w.) ist unverzüglich der Hausmeister oder Mietvermittler zu benachrichtigen.
12. Bezüglich eines auf dem zum Haus gehörenden Parkplatz abgestellten Fahrzeugs übernimmt der Vermieter bei Schäden oder Diebstahl keinerlei Haftung.
13. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, hat er dennoch 90 % des Mietpreises zu zahlen, wenn es dem Vermieter nicht gelingt, das Mietobjekt für dieselbe Zeit und zu demselben Mietpreis anderweitig zu vermieten. Auch in diesem Fall ist vom Mieter jedoch eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 50,- zu zahlen. Es gelten die Bestimmungen und Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
14. Die Kurtaxe erhalten Sie bei uns im Büro.
15. Für eine Beeinflussung des Mietobjekts durch höhere Gewalt (bspw. Unwetter), ebenso durch Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände, z.B. behördliche Anordnungen, Baustellen oder Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird nicht gehaftet. Die Vermittlungsagentur ist aber – soweit möglich – behilflich bei der Behebung des Problems.
16. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt und das Inventar im gleichen Zustand wie es übernommen wurde dem Vermieter, dem Mietvermittler oder dessen Bevollmächtigten zu übergeben.
17. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Durch den Mieter vorgenommene Streichungen oder Zusätze sind unwirksam, wenn sie nicht vom Vermieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Sollten sich einzelne Bestimmungen des Mietvertrages als rechtsunwirksam erweisen oder sollte eine Vertragslücke offenbar werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht; ungültige Bestimmungen sind vielmehr durch solche zu ersetzen, die dem Gewollten möglichst nahekommen.
18. Gerichtsstand ist Husum.
(Stand 01.06.2020)